Scheidung

Bei einer Scheidung muss vieles bedacht werden. Mit mir als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen haben Sie eine kompetente und vertrauensvolle Partnerin an Ihrer Seite, die mit Ihnen zusammen den Weg der Scheidung geht.

Kommen Sie gerne auf mich zu! 

Die Ehescheidung wird durch einen Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen.

Der Antrag auf eine Ehescheidung muss von einem Anwalt / einer Anwältin gestellt werden.  Daher brauchen Sie für die Einreichung des Scheidungsantrages einen Anwalt. Der andere Ehepartner braucht nur dann einen Anwalt, wenn sie oder er ebenfalls eigene Anträge bei dem Familiengericht stellen will. In der Regel ist es sinnvoll, wenn beide Ehepartner bei einer Scheidung anwaltlich beraten sind.

Die Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist.

In zwei Fällen wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet:

1. wenn die Ehepartner schon seit drei Jahren oder länger getrennt leben oder

2. wenn beide Gatten die Scheidung wollen und mindestens seit einem Jahr getrennt leben.

Für das eine Jahr der Trennung bei beiderseitigem Scheidungswunsch reicht das getrennte Leben in der gemeinsamen Wohnung. Es dürfen ansonsten keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen. Ein kurzfristiger Versöhnungsversuch unterbricht die Trennung nicht, wenn er erfolglos war.

Wenn die Zerrüttung der Ehe so schwerwiegend ist, dass den Eheleuten das Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar ist, kann die Ehe auch früher geschieden werden. Ob diese Umstände vorliegen, entscheidet das Familiengericht nach dem jeweiligen Einzelfall.

Kann ich Ihnen helfen?

Als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen kann ich Sie bei der Scheidung unterstützen.
Sprechen Sie mich daher gerne an.

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