In manchen Ehen hat einer oder beide Ehepartner größere Vermögenswerte oder Unternehmensanteilen. Ehegatten können einen anderen Güterstand als den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Zum Beispiel:
– modifizierter Zugewinnausgleich
– die Gütertrennung
– die Gütergemeinschaft.
Hier bieten sich vielfache Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Eheverträgen an.
Solche Eheverträge, geschaffen in Zeiten, in denen die Eheleute noch gut miteinander sprechen konnten, erleichtern ein notwendiges Scheidungsverfahren. In solchen Verträgen können Fragen des Unterhalts, Hausrats, Altersvorsorge, etc. verbindlich festgelegt werden.
Eheverträge bieten darüber hinaus die Möglichkeit, erbrechtliche Konsequenzen aus dem Parteiwillen zu ziehen. Das bietet sich für den Fall an, dass nicht ohnehin ein oder beide Ehegatten ein formwirksames Testament erstellt haben.
Kann ich Ihnen helfen?
Als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen habe ich schon viele Eheverträge aufgesetzt.
Sprechen Sie mich daher gerne an.