Betreuungsverfügung

Sie möchten für später selbst entscheiden, wie Sie und wer Sie betreuen darf und soll? Dann treffen Sie schon jetzt diese Entscheidungen mithilfe einer Betreuungsverfügung. 

Gerne berate ich Sie ausführlich zum Thema Betreuungsrecht in meiner Fachanwaltskanzlei für Seniorenrecht in Euskirchen.

 

Das Betreuungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen das Gericht hilfsbedürftigen Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, einen Betreuer zur Seite stellt. Das Gericht legt auch fest, in welchem Umfang Betreuer die Angelegenheiten der betreuten Person regeln.

Ziel des Betreuungsrechts ist, den betroffenen Personen

  • den notwendigen Schutz und die erforderliche rechtliche Fürsorge zu gewähren
  • ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten.

Dabei steht das persönliche Wohlergehen von Ihnen als hilfsbedürftigen Menschen im Vordergrund.
Ein Betreuer ist verpflichtet, dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft über die Tätigkeiten abzulegen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Ihren Angehörigen und dem Vormundschaftsgericht bei der Suche nach einem geeigneten Betreuer behilflich sein.

Damit legen Sie fest, wer zur Betreuer bestellt wird, wenn Sie infolge von Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können darin ausschließen, welche Personen auf keinen Fall mit dieser Aufgabe betraut werden sollen.

Kann ich Ihnen helfen?

Sie wissen noch nicht, wo und wie Sie anfangen sollen? Worauf Sie achten sollten?
Dann sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen sehr gerne weiter!

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