Patientenverfügung

Eine Krankheit oder ein Unfall treten immer unerwartet ein. Um nach Ihrem Willen die richtigen medizinischen Maßnahmen einleiten zu können, empfehlen wir eine Patientenverfügung schon vorher aufsetzten zu lassen. So können Sie selbst entscheiden, was passieren soll. Und das zu einem Zeitpunkt, zu welchen Sie diese Entscheidung frei treffen können.

Kontaktieren Sie mich und ich kümmere mich zusammen mit Ihnen um eine nach Ihren Wünschen passende Patientenverfügung.

 

Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden. Dieser kann sich zu dem Zeitpunkt zu Fragen der medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern. Die Patientenverfügung soll im Ernstfall den behandelnden Ärzten und den Familienangehörigen erleichtern, den mutmaßlichen Willen der zubehandelten Person zu ermitteln.

Bereits mehr als acht Millionen Menschen haben bereits eine Patientenverfügung. Sie können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht, gerade in einer Phase schwerer Krankheit, beachtet wird. Die getroffene Verfügung ist bindend. Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.

Die Patientenverfügung tritt im Fall von Entscheidungsunfähigkeit ein. So können Sie in einer Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen.

Das ermöglicht den Einfluss auf spätere ärztliche Behandlungen. Sie wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht, selbst für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sein sollten. Sie müssen sich jedoch darüber im klaren sein, dass Sie mit der Erklärung über einen Behandlungsverzicht auf ein Weiterleben verzichten. Bitte bedenken Sie, dass die Chance besteht, ein Weiterleben in Abhängigkeit und mit Fremdbestimmung führen zu müssen.

Die in der Patientenverfügung getroffenen Einzelregelungen (z. B.):

  • Situationen, in denen sie gelten soll
  • Angabe konkreter ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen
  • Wünschen zu Ort und Begleitung
  • weitere Vorsorgeverfügungen
  • Organspende, etc.

werden von Ihnen selbst, nach Ihrer Wertevorstellung, getroffen. Es ist wichtig, dass Sie diese deutlich machen, damit die späteren Leser sie unzweifelhaft erkennen und beachten können.

Die Verfügung muss nicht in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Sie kann jederzeit an geänderte Wünsche und/oder Erkenntnisse von Ihnen angepasst werden. Wichtig ist, dass dieses Dokument im Notfall auffindbar ist. Hinweise in den allgemeinen Akten oder eine Hinterlegung bei bestimmten Bekannten und Verwandten oder Ärzten ist ratsam.

Die Formulierung einer Patientenverfügung ist nicht ganz einfach. Es gibt eine Vielzahl von Handreichungen und Muster verschiedenster Verbände mit jeweils unterschiedlichen weltanschaulichen und religiösen Hintergründen. Das führt zur Verunsicherung. Fachkundige Beratung kann helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.

Kommen Sie daher gerne auf mich zu – rufen Sie an und ich berate Sie vor Ort in Euskirchen oder direkt am Telefon.

Niemand ist verpflichtet eine Patientenverfügung zu verfassen. Ohne eine Patientenverfügung muss für Sie ein Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigte) entscheiden, ob sie oder er einer bestimmten ärztlichen Maßnahme zustimmt oder nicht. Auch dann muss die oder der Vertreter die früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen beachten. Und wer kann dies von sich in einer Notfallsituation behaupten. Daher sorgen Sie zusammen mit mir vor.

Kann ich Ihnen helfen?

Das klingt alles noch sehr abstrakt für Sie? Sie wissen nicht worauf Sie achten müssen?
Hier helfe ich Ihnen gerne in unserer Kanzlei für Seniorenrecht weiter!

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