Ihre Fachanwältin für Familien- und Zivilrecht in Euskirchen

Mein Fachgebiet Familienrecht umfasst vor allem die rechtlichen Fragen, die mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und sonstigen rechtlichen Themen bei der Trennung von Paaren verbunden sind. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – Susanne Sicher – Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen.

Ich stelle auf dieser Seite meine Arbeit als

Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen vor.

In diesem Fachgebiet stehe ich Ihnen als engagierte und kompetente Vertreterin Ihrer Interessen zur Seite.

Mein Schwerpunkt ist das Familienrecht. Hierunter fallen auf der einen Seite alle Konflikte zwischen Paaren und sämtliche Fragen des Kindschaftsrechts auf der anderen Seite.

Ich helfe Ihnen gern in sämtlichen Fragen des Zivilrechts, so etwa bei Streitigkeiten im Mietverhältnis, Bearbeitung von Verkehrsunfällen, Klärung von Uneinigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen jeder Art wie z. B. mangelhafte Leistung von Handwerkern oder Streit über Gewährleistungsrechte.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Abwehr und Forderungen, die zu Unrecht gegen Sie erhoben werden. Umgekehrt bin ich die richtige Ansprechpartnerin, wenn einer Ihrer Vertragspartner nicht bereit ist, Ihre Forderung in der vereinbarten Weise zu erfüllen.

Die Leistungen

Problemlösung mit den besten Ergebnissen für die Mandanten

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht in Euskirchen habe ich es natürlich vor allem mit den rechtlichen Fragen von Trennung und Scheidungen zu tun. Zum Familienrecht gehört aber auch das Recht der Adoption, das Abstammungsrecht, Unterhaltspflichten, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft und auch der Lebenspartnerschaft.

Seniorenrecht

Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Zivilrecht

Bearbeitung von Verkehrsunfällen, Forderungsabwehr, Mietrecht,  Schmerzensgeld, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung

Gut zu wissen

KOSTEN

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältin. Im RVG orientiert sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Gegenstandes.

In vielen Rechtsbereichen besteht auch die Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, also etwa ein Stundenhonorar oder ein Festhonorar.

Was für Sie im Einzelfall empfehlenswert ist, werden wir in einem ersten Beratungsgespräch feststellen.

und noch etwas

Ihre Versicherung kann die Beratungskosten übernehmen

Nur in seltenen Ausnahmen gibt es für Familienrecht eine Deckung in Rechtschutzversicherungsverträgen. Allerdings übernehmen fast alle Rechsschutzversicherer die Kosten einer Erstberatung. Schauen Sie in Ihren Vertrag!

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Anwaltskanzlei Susanne Sicher

Ursulinenstr. 19
53879 Euskirchen

Telefon: 0 22 51 / 782 018
Telefax: 0 22 51 / 782 110

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